AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alfons Litzlfellner – „Zillertaler Gäste-Service“

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UID-Nr: ATU 33328306
Firmenbuchnr. FN 74645 y, eingetragen beim Landesgericht Innsbruck
(Stand 1.2.2019)
I. Zwischen Alfons Litzlfellner und Veranstalter / Busunternehmer
II. Zwischen Alfons Litzlfellner und Vermieter

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I. Zwischen Alfons Litzlfellner und Veranstalter / Busunternehmer

1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die ab dem 1.2.2019 zwischen Alfons Litzlfellner und den Veranstaltern/Busunternehmern abgeschlossen werden.

Dem Veranstalter/Busunternehmer werden die AGB auf der Homepage
(Domain: https://zgs.at/) zur Kenntnis gebracht.

2. Allgemeines:
Für alle Besorgungsleistungen und Vereinbarungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Vertragsabschluss ist nur zu diesen Bedingungen möglich, andere Geschäftsbedingungen (etwa jene des Veranstalters/Busunternehmers) haben keine verpflichtende
Wirkung.

3. Vertragspartner:
Vertragspartner sind Alfons Litzlfellner (Firma: „Zillertaler Gäste-Service“ Litzlfellner eU), und die Veranstalter/Busunternehmer. Der Veranstalter/ Busunternehmer ist auch dann Vertragspartner, wenn er für andere Personen Reservierungen tätigt, es sei denn, dass der Veranstalter/ Busunternehmer eine schriftliche Vollmacht einer anderen Person vorlegt und schriftlich erklärt, nur im Namen und auf Rechnung dieser anderen Person als Vertreter tätig zu sein.

4. Vertragsabschluss:
Alfons Litzlfellner erstattet (üblicherweise auf Anfrage des Veranstal-
ters/Busunternehmers hin) ein detailliertes schriftliches Angebot und räumt dem Veranstalter/Busunternehmer eine angemessene Annahmefrist (Optionsfrist) ein. Der Vertrag (Besorgungsvertrag) gilt als abgeschlossen, wenn innerhalb der Annahmefrist bei Alfons Litzlfellner die schriftliche Erklärung des Veranstalters/Busunternehmers eingelangt ist, dass das Angebot vollinhaltlich und unverändert angenommen wird. Sollte die Annahmeerklärung auch nur in einem Punkt vom Angebot abweichen, so gilt der Vertrag mit Einlangen der schriftlichen Reservierungsbestätigung von Alfons Litzlfellner beim Veranstalter/Busunternehmer im Umfang und mit Inhalt dieser Reservierungsbestätigung als abgeschlossen.
Der Veranstalter/Busunternehmer ist in jedem Falle verpflichtet, die bei ihm eingelangte schriftliche Reservierungsbestätigung zu unterfertigen und Alfons Litzlfellner unverzüglich zu retournieren. Im Verzugsfalle ist der Veranstalter/Busunternehmer gemäß Punkt 7a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail.

5. Zahlung und Verzugsfolgen:
Alle Preise werden in Euro angegeben und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Kurtaxe ein. Alle Zahlungen haben ohne Skontoabzug, porto- und spesenfrei zu erfolgen. Der Veranstalter/ Busunternehmer ist verpflichtet, 50 % des voraussichtlichen Rechnungs-betrages (Rechnungsbetrag laut Reservierung abzüglich der schriftlich vorgenommenen Stornierungen) so rechtzeitig zu überweisen, dass dieser
Betrag spätestens am zehnten Tag vor Ankunft (der Ankunftstag wird nicht mitgezählt) auf dem Konto von Alfons Litzlfellner eingelangt ist. Im Verzugsfalle ist Alfons Litzlfellner berechtigt, gemäß Punkt 7a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Die restlichen 50 % des Rechnungsbetrages sind binnen fünf Tagen nach endgültiger Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei auch unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Veranstalter/Busunternehmer verpflichtet, Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch zu bezahlen und alle Mahn-, Inkas-
so- und Rechtsanwaltskosten zu tragen.

6. Stornierungen:
a) Für Besorgungsverträge, in denen nur die Vermittlung einer bestimmten Hotelkategorie geschuldet wird, ohne dass dabei das Hotel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Besorgungsvertrag) konkretisiert ist, gilt Folgendes:

Bis zum 14. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter/Busunternehmer kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 100% der Teilnehmer vornehmen.

Ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter/ Busunternehmer kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 10 % der Teilnehmer vornehmen.

Bei der Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet. Stornierungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen des Stornierungsschreibens bei Alfons Litzlfellner maßgeblich.

Für Stornierungen, die über den oben erwähnten Umfang (Stornierungen ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Ankunft von mehr als 10 % der Teilnehmer) hinausgehen, hat der Veranstalter/Busunternehmer eine Stornogebühr in der Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages (inkl. USt.) zu bezahlen. Bei einer Stornierung bis zum zweiten Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 100% des Rechnungsbetrages (inkl. Ust.).

b) Für Besorgungsverträge, in denen Alfons Litzlfellner konkret spezifizierte Hotels besorgt, gilt Folgendes:

Bis 60 Tage vor Ankunft kann der Veranstalter/Busunternehmer kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 100% der Teilnehmer vornehmen.

Ab dem 60. Tag bis zum 28. Tag vor Ankunft kann der Veranstalter kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 50% der Teilnehmer vornehmen. Ab dem 28. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise kann der Veranstalter kosten- und spesenfrei Stornierungen von bis zu 10% der Teilnehmer vornehmen.

Bei der Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet.

Stornierungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen des Stornierungsschreibens bei Alfons Litzlfellner maßgeblich.

Für Stornierungen, welche über den oben erwähnten Umfang hinausgehen, hat der Veranstalter/Busunternehmer eine Stornogebühr (inkl. USt.) – wie nachfolgend aufgeschlüsselt – zu bezahlen:

Bei Stornierungen ab dem 60. Tag bis zum 28. Tag vor Ankunft beträgt die
Stornogebühr 60% des Rechnungsbetrages (inkl. USt.).

Bei Stornierungen ab dem 28. Tag bis zum 14. Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 75% des Rechnungsbetrages (inkl. USt.).

Bei Stornierungen ab dem 14. Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 90% des Rechnungsbetrages (inkl. USt).

Ab dem dritten Tag vor Ankunft beträgt die Stornogebühr 100% des Rechnungsbetrages (inkl. Ust.)

7. Rücktrittsrechte von Alfons Litzlfellner:
a) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, vom gegenständlichen Besorgungs-vertrag kostenund spesenfrei mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstalter/Busunternehmer entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Reservierungsbestätigung nicht innerhalb der von Alfons Litzlfellner zu setzenden Nachfrist von 8 Tagen an ihn übermittelt hat;

b) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, vom gegenständlichen Besorgungsvertrag kosten und spesenfrei mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstalter/Busunternehmer entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages nicht rechtzeitig auf das Geschäftskonto von Alfons Litzlfellner überweist; dies allerdings unbeschadet der Rechte von Alfons Litzlfellner, die in Punkt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgewiesenen Stornogebühren vom Veranstalter/Busunternehmer zu erhalten.

c) Alfons Litzlfellner ist berechtigt, auch von allen weiteren für die Zukunft bereits abgeschlossenen Besorgungsverträgen mit sofortiger Wirksamkeit zurückzutreten, wenn der Veranstalter/Busunternehmer eine fällige Rechnung innerhalb der von Alfons Litzlfellner zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen immer noch nicht gänzlich bezahlt hat; wenn Alfons Litzlfellner Umstände bekannt werden, welche die Kreditwür-
digkeit des Veranstalters/Busunternehmers vermindert erscheinen lassen; wenn höhere Gewalt – auch wenn sie der Sphäre von Alfons Litzlfellner zuzuordnen ist – es Alfons Litzlfellner unmöglich macht, die zugesagten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und der Veranstalter/ Busunternehmer hierüber unverzüglich informiert wurde.

d) Bei Gruppen-Serien-Buchungen (Buchungen für Reisegruppen für mindestens 5 Termine, die innerhalb von 6 Monaten liegen) ist Alfons Litzlfellner berechtigt, vom Gesamtvertrag mit sofortiger Rechtswirksam-keit zurückzutreten, wenn der Veranstalter/Busunternehmer bereits die Hälfte der Buchungen storniert hat. Rücktrittserklärungen von Alfons Litzlfellner hinsichtlich weiterer für die Zukunft bereits abgeschlossener Reservierungen bzw. Verträge werden rechtsunwirksam, wenn der Veranstalter/Busunternehmer innerhalb von 14 Tage ab Rücktritts-erklärung von Alfons Litzlfellner (Datum der Postaufgabe) für alle weiteren Reservierungen bzw. Besorgungsaufträge volle Vorauszahlung leistet und dieser Betrag innerhalb dieser Frist auf dem Geschäftskonto von Alfons Litzlfellner eingelangt ist.

8. Leistungsvorbehalt:
Alfons Litzlfellner behält sich vor, zugesagte Leistungen durch gleich- oder höherwertige Leistungen zu ersetzen, sofern der Gesamtzuschnitt der Arrangements dadurch nicht oder nur unwesentlich verändert wird.

9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Für dieses Besorgungsvertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Besorgungsvertrag gilt die Zuständigkeit des für den Sitz in 6271 Uderns sachlich- und örtlich zuständigen inländischen Gerichtes.

10. Schriftlichkeitsgebot:
Abänderungen unserer AGB können nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Auf mündliche Vereinbarungen die von unseren AGB abweichen, kann sich der Veranstalter/Busunternehmer nicht berufen. Sie sind wirkungslos.

11. „Cookies-Hinweis“:
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des Vertragsabschlusses und zur späteren Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten der Veranstalter/Busunternehmer gespeichert werden, ebenso allfällige Namen, E-Mail und Kreditkartennummern.

12. Datenspeicherung:
Die vom Veranstalter/Busunternehmer bereitgestellten Daten dienen zum Vertragsabschluss bzw. zur Vertragserfüllung. Die Datenübermittlung erfolgt nicht an Dritte, mit Ausnahme der Übermittlung von Daten an einen Steuerberater zur Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtung von Alfons Litzlfellner.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 Telekommunikationsgesetz sowie Artikel 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

13. Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Daten-
schutzgesetz (DSG):
Der Veranstalter/Busunternehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten, welche im Rahmen dieses Besorgungsgeschäftes bekannt werden, bei Alfons Litzlfellner gespeichert werden. Sollte Alfons Litzlfellner von einem Teilnehmer der Veranstalter/Busunternehmer auf Basis der DSGVO/DSG angezeigt oder in Anspruch genommen werden, dann verpflichtet sich der Veranstalter/ Busunternehmer Alfons Litzlfellner diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Die Einwilligung betreffend die personenbezogenen Daten wird zeitlich unbefristet erteilt und kann jederzeit vom Veranstalter/Busunternehmer widerrufen werden.

Im Sinne von § 43 DSG werden nachstehende weitere Informationen zur Verfügung gestellt:
a) Verantwortlicher:
Alfons Litzlfellner, Dorfstraße 76, 6271 Uderns

b) Datenschutzbeauftragter:
Mag. Silke Bräuer, Dorfstraße 76/3, 6271 Uderns

c) Rechte der betroffenen Personen im Sinne des DSG:
Die betroffene Person bzw. der Veranstalter ist berechtigt
– zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von Alfons Litzlfellner über die betroffene Person gespeichert werden und Kopien dieser Daten zu erhalten;
– die Berechtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform vereinbart wurden, zu verlangen;
– zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken;
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor erteilte Einwilligung zu widerrufen;
– Datenübertragbarkeit zu verlangen;
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
– bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Tel.: +43/1 52 152-0, e-mail: dsb@dsb.gv.at).

II. Zwischen Alfons Litzlfellner und Vermieter

1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die ab dem 1.2.2019 zwischen Alfons Litzlfellner und den Vermietern abgeschlossen werden.

Dem Vermieter werden die AGB auf der Homepage (Domain: https://zgs.at/) zur Kenntnis gebracht.

2. Vertragspartner:
Vertragspartner sind Alfons Litzlfellner (Firma: „Zillertaler Gäste-Service“ Litzlfellner eU), und der Vermieter.

3. Allgemeines:
Für alle Besorgungsleistungen und Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Ein Vertragsabschluss ist nur zu diesen nachfolgenden Bedingungen möglich, andere Geschäftsbedingungen (etwa jene des Vermieters) haben keine verpflichtende Wirkung.

4. Option:
Der Vermieter bietet Alfons Litzlfellner (üblicherweise auf Anfrage von Alfons Litzlfellner) rechtsverbindlich mündlich (telefonisch) oder schriftlich Hotelvertragsleistungen (ein Bettenkontingent mit bestimmtem Umfang samt Nebenleistungen wie Frühstück, Halbpension etc.) an und räumt Alfons Litzlfellner gleichzeitig die Option ein, dieses Anbot innerhalb der Optionsfrist rechtsverbindlich anzunehmen.

Zu Beweissicherungszwecken übermittelt Alfons Litzlfellner dem Vermieter ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Optionsbestätigung).

Sofern im Einzelfall keine abweichenden Fristen vereinbart werden, gelten die folgenden Optionsfristen:
a) bei Optionseinräumung bis 3 Monate vor Ankunft 14 Tage;
b) bei Optionseinräumung bis 2 Monate vor Ankunft 10 Tage;
c) bei Optionseinräumung bis 1 Monat vor Ankunft 7 Tage;
d) bei Optionseinräumung innerhalb eines Monats vor Ankunft 4 Tage;

Bei den vorgenannten Optionsfristen wird der Tag der Optionsein-räumung nicht mitgerechnet. Bei den vorgenannten Monatsfristen wird der Tag der Ankunft nicht mitgerechnet. Während offener Optionsfrist ist es dem Vermieter – bei sonstigem Schadenersatz – nicht gestattet, dritten Personen irgendwelche den Optionsgegenstand betreffende Recht einzu-räumen, vor allem ist es dem Vermieter nicht gestattet, das angebotene Bettenkontingent für den angebotenen Zeitraum anderweitig zu vergeben.

5. Vertragsabschluss:
Der Hotelvertrag (samt allen Nebenleistungen) kommt zustande, indem Alfons Litzlfellner dem Vermieter innerhalb offener Optionsfrist die Erklärung übermittelt, dass das Angebot in den wesentlichen Punkten unverändert angenommen wird. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme-erklärung (Optionsausübungserklärung) ist das Postaufgabedatum bzw. das Datum der Absendung des Telefax oder E-Mail seitens Alfons Litzlfellner maßgeblich. Der Vermieter hat unverzüglich nach Vertragsabschluss zu Beweissicherungszwecken eine Reservierungsbestätigung an Alfons Litzl-
fellner zu übermitteln. Läuft die Optionsfrist ohne Annahme des Anbotes durch Alfons Litzlfellner ab, so ist das Bettenkontingent automatisch wieder für die Vermieter frei. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen USt. und der Kurtaxe.

6. Freiplatzregelung:
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Reisegruppen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unentgeltlich Freiplätze zu gewähren wie folgt:
a) ab 15 vollzahlenden Personen – 1 Freiplatz
b) ab 35 vollzahlenden Personen – 1,5 Freiplätze
c) ab 40 vollzahlenden Personen – 2 Freiplätze
d) bei je weiteren 20 voll zahlenden Personen – je 1 weiterer Freiplatz
Zahlende Kinder gelten als halbe Vollzahler. Die Freiplatzregelung schließt die Unterkunft in einem Einzelzimmer und auch alle anderen Leistungen ein, welche für die vollzahlenden Personen vereinbart wurden (insbesondere auch Frühstück und Halbpension etc.)

7. Stornierung:
Der Vermieter ist nicht berechtigt, mit Alfons Litzlfellner abgeschlossene Verträge zu stornieren, das Recht Stornierungen vorzunehmen, steht ausschließlich Alfons Litzlfellner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

a) bis zum 7. Tag vor Ankunft kann Alfons Litzlfellner kosten- und spesenfrei unbeschränkt Stornierungen vornehmen;

b) ab dem 7. Tag bis zum 4. Tag vor Ankunft kann Alfons Litzlfellner kosten- und spesenfrei Stornierungen im Umfang von maximal 20% der Teilnehmer vornehmen;

c) ab dem 4. Tag kann Alfons Litzlfellner kosten- und spesenfrei Stornierungen im Umfang von maximal 10% der Teilnehmer vornehmen.

Bei Berechnung all dieser Fristen wird der Ankunftstag nicht mitgerechnet. Stornierungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Rechtzeitigkeit der Stornierungen ist das Postaufgabedatum bzw. die Absendung des Telefax oder E-Mail durch Alfons Litzlfellner maßgeblich.

Alfons Litzlfellner verpflichtet sich, für Stornierungen, die über den oben erwähnten Umfang hinausgehen (für Stornierungen ab dem 7. Tag bis zum 4. Tag vor Ankunft von mehr als 20% der Teilnehmer und Stornierungen ab dem 4. Tag vor Ankunft von ehr als 10% der Teilnehmer) eine Stornogebühr im Sinne eines pauschalierten chadenersatzes in der Höhe von 60% (inkl. USt.) des Rechnungsbetrages (inkl. USt.), jedoch maximal den Wert von 3 Tagesleistungen zu 100%, an den Vermieter zu bezahlen.

Der Vermieter verzichtet auf die Geltendmachung eines jeglichen allenfalls darüber hinaus gehenden Schadens. Der Vermieter ist verpflichtet nach einer Stornierung seitens Alfons Litzlfellner zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, die Betten anderweitig zu belegen. Alfons Litzlfellner wird von der Verpflichtung zur Bezahlung der Stornogebühr frei, soweit der Vermieter in der Lage war oder bei zumutbarer Anstrengung in der Lage gewesen wäre, die stornierten Betten anderweitig zu belegen. Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass er nach einer Stornierung die Zimmer nicht mehr anderweitig belegen konnte.

8. Leistungsstörungen:
Sollte der Vermieter entgegen seinen Verpflichtungen innerhalb offener Optionsfrist der sogar nach Übermittlung der Annahmeerklärung (Optionsausübung) durch Alfons Litzlfellner reservierte Betten nicht zur Verfügung stellen, so ist der Vermieter gegenüber Alfons Litzlfellner zur gänzlichen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Der Vermieter verpflichtet sich bei allfälligen Reklamationen seitens der Gäste sofort Alfons Litzfellner zu verständigen und alles daran zu setzen eine schnellstmögliche Bereinigung zu gewährleisten und allenfalls vorliegenden Leistungsstörungen seitens des Vermieters unverzüglich zu beseitigen.

Leistungsstörungen liegen jedenfalls auch dann vor, wenn Zimmer, Hausausstattung,
Service und Verpflegung nicht dem entsprechen, was bei Abschluss des Vertrages
vereinbart worden war. Der Vermieter ist verpflichtet Alfons Litzlfellner hinsichtlich
aller Schadenersatzansprüche, welche von Gästen oder Reiseveranstaltern aus Leis-
tungsstörungen berechtigterweise geltend gemacht werden, vollkommen schad- und
klaglos zu halten und Alfons Litzlfellner alle in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten, insbesondere auch Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu ersetzen.

9. Gänzliche Umbuchungen und teilweise Ersatzunterbringung:
Sofern im Einzelfall während offener Optionsfrist oder nach Vertragsabschluss über
Veranlassung des Vermieters einvernehmlich der Vertrag aufgehoben werden sollte
(Umbuchung der gesamten Gruppe) so ist der Vermieter jedenfalls verpflichtet, an
Alfons Litzlfellner eine Aufwandspauschale in der Höhe von € 500,00 (inkl. USt.) zu
bezahlen und darüber hinaus Alfons Litzlfellner all jene Mehrkosten zu ersetzen, wel-
che dadurch entstehen, dass die Reisegruppe nunmehr bei einem anderen Vermie-
ter (zu allenfalls höheren Preisen) untergebracht werden muss. Derartige Umbu-
chungen sind selbstverständlich nur mit schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung von
Alfons Litzlfellner möglich.

Der Vermieter ist verpflichtet, grundsätzlich alle Gäste und Begleitpersonen im Hotel
des Vermieters entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen unterzubringen. Ei-
ne Unterbringung in einem Nebenhaus oder in einem anderen Hotel ist nur mit aus-
drücklicher schriftlicher Zustimmung von Alfons Litzlfellner möglich.

Sofern der Vermieter entgegen dieser vertraglichen Verpflichtung ohne Zustimmung
von Alfons Litzlfellner Gäste außerhalb des vereinbarten Hotels unterbringt, ist Alfons
Litzlfellner berechtigt, für diese Gäste vom vereinbarten Entgelt einen Abzug von
50% vorzunehmen. Sollte der Vermieter Gäste entgegen dieser Vereinbarung au-
ßerhalb des Hotels in Zimmern ohne Dusche und/oder ohne WC unterbringen, so
entfällt auf Seiten von Alfons Litzlfellner jegliche Vertragsverpflichtung derartige (ver-
tragswidrige) Leistungen abzugelten.

10. Entlassung aus der Haftung im Fall höherer Gewalt:
Wann immer eine der Vertragsparteien des Hotelvertrages durch höhere Gewalt, d.h.
durch nicht vorhersehbare, unabwendbare, nicht kontrollierbare Ereignisse nicht in
der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, so wird sie davon befreit, ohne
dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Sobald der Vermieter oder Alfons
Litzlfellner sich in der Lage befindet, seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt
nicht erfüllen zu können, muss er die andere Vertragspartei umgehend davon in
Kenntnis setzen, unter Zuhilfenahme aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um
mögliche Schäden gering zu halten.

11. Rechnungslegung, Zahlung:
Der Vermieter verpflichtet sich, alle Leistungen, welche Gegenstand dieses Vertra-
ges sind ausschließlich gegenüber Alfons Litzlfellner abzurechen und jegliche direkte
Abrechnung der eingebuchten Gruppe (z.B. Busfahrer oder Reiseleiter) zu unterlas-
sen. Lediglich Leistungen des Vermieters, welche keinen Gegenstand dieses Vertra-
ges bilden, sind unmittelbar gegenüber dem Gast abzurechnen. Der Vermieter ver-
pflichtet sich, Rechnungen gegenüber Alfons Litzlfellner erst nach Abreise der Gäste
zu legen. Ordnungsgemäß gelegte Rechnungen werden binnen 21 Tagen nach
Rechnungserhalt seitens Alfons Litzlfellner zur Zahlung an den Vermieter fällig.

12. Voucher:
Der Vermieter verpflichtet sich als Legitimation des eingebuchten Gastes sowohl Ho-
telvoucher von Alfons Litzlfellner als auch Fremdvoucher (Voucher, welche vom Rei-
severanstalter ausgestellt werden) zu akzeptieren.

13. Kundenschutz (Abwerbungsverbot):
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit Al-
fons Litzlfellner jegliche direkte Vertragsabschlüsse mit denselben Kunden (Gäste
bzw. Reiseveranstalter) zu unterlassen. Der Vermieter ist verpflichtet bei jedem Ver-
stoß gegen diese Unterlassungspflicht innerhalb dieser 3 Jahre an Alfons Litzlfellner einen
pauschalen Schadensersatz in der Höhe von 5% des jeweiligen Bruttoumsat-
zes aus den rechtswidrigen direkten Vereinbarungen mit diesen Kunden zu bezah-
len.

14. Verschwiegenheit/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht/Rechtsnachfolge
a) Die Vertragsteile verpflichten sich über den Inhalt des Hotelvertrages zu schwei-
gen.

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird A-6271 Uderns vereinbart.

c) Es gilt österreichisches Recht.

d) Der Vermieter ist verpflichtet, alle Rechte und Pflichten aus dem abgeschlossen
Hotelvertrag seinen Rechtsnachfolgern (neuen Eigentümern oder neuen Pächter
etc.) vertraglich zu überbinden und insoweit Alfons Litzlfellner vollkommen schad-
und klaglos zu halten.

15. Cookies-Hinweis“:
Alfons Litzlfellner weist darauf hin, dass zum Zweck des Vertragsabschlusses und
zur späteren Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten der Vermie-
ter gespeichert werden, ebenso allfällige Namen, E-Mail und Kreditkartennummern.

16. Datenspeicherung:
Die vom Vermieter bereitgestellten Daten dienen zum Vertragsabschluss bzw. zur
Vertragserfüllung. Die Datenübermittlung erfolgt nicht an Dritte, mit Ausnahme der
Übermittlung von Daten an einen Steuerberater zur Erfüllung der steuerrechtlichen
Verpflichtung von Alfons Litzlfellner.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96
Abs 3 Telekommunikationsgesetz sowie Artikel 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit
b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

17. Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Daten-
schutzgesetz (DSG):
Der Vermieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbe-
zogenen Daten, welche im Rahmen dieses Geschäftes bekannt werden, bei Alfons
Litzlfellner gespeichert werden.

Die Einwilligung betreffend die personenbezogenen Daten wird zeitlich unbefristet
erteilt und kann jederzeit vom Vermieter widerrufen werden.

Im Sinne von § 43 DSG werden nachstehende weitere Informationen zur Verfügung
gestellt:
a) Verantwortlicher:
Alfons Litzlfellner, Dorfstraße 76, 6271 Uderns

b) Datenschutzbeauftragter:
Mag. Silke Bräuer, Unterdorf 61, 6135 Stans

c) Rechte der betroffenen Personen im Sinne des DSG:
Die betroffene Person bzw. der Vermieter ist berechtigt
– zu prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von Alfons Litzlfellner
über die betroffene Person gespeichert werden und Kopien dieser Daten zu erhalten;
– die Berechtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten,
die falsch sind oder nicht rechtskonform vereinbart wurden, zu verlangen;
– zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken;
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu
widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor erteilte Einwilligung zu widerru-
fen;
– Datenübertragbarkeit zu verlangen;
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt wer-
den, zu kennen und
– bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (Österreichische Daten-
schutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Tel.: +43/1 52 152-0,
e-mail: dsb@dsb.gv.at