Stadtführungen Kleingruppen

Führungen in Kleingruppen bis 10 Personen inkl. Guide dürfen wieder stattfinden. Dafür gelten die Richtlinien V des § 1 sowie des § 10 der Verordnung vom 30. April 2020, die Sie in der » 197. Verordnung/ COVID-19-Lockerungsverordnung im Detail nachlesen können.